Mündliche Prüfungen der Ersten Staatsprüfung werden ausgesetzt

Frau Ministerin Martin hat vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage entschieden, § 28a Lehrerprüfungsverordnung anzuwenden und für das Sommersemester 2021 die mündlichen Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung auszusetzen. Dies ist die derzeit einzige rechtssichere Möglichkeit, eventuelle Infektionen durch Präsenzprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter gänzlich auszuschließen.

Weitere Informationen


Back