Fach "Sachunterricht" - Lehramt an Grundschulen

Ordnungen für den Studiengang "Lehramt an Grundschulen"

Rahmenprüfungsordnungen


Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnungen Lehramt an Grundschulen

 

Praktikumsordungen Lehrämter

Fachanhänge (Allgemeines, Fach "Sachunterricht") - SPSO 2014

Allgemeine Information zu Fachanhängen

gültig ab dem WS 2014/15

Die Fachanhänge sind Auszüge aus der SPSO – nachfolgend nach Studienfächern gegliedert. Sie enthalten studienfachspezifische Informationen: Ziele und Aufbau des Fachstudiums, Umfang, Modulübersicht (Regelprüfungstermin, Benotungsvorgaben, LP) sowie die Modulbeschreibungen (u.a. Modulinhalt, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsleistungen).

Fachanhang für das Fach "Sachunterricht" an Grundschulen

Modulbeschreibungen

  • Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Fachanhänge (Allgemeines, Fach "Sachunterricht") - SPSO 2017

Allgemeine Information zu Fachanhängen

gültig ab dem WS 2014/15

Die Fachanhänge sind Auszüge aus der SPSO – nachfolgend nach Studienfächern gegliedert. Sie enthalten studienfachspezifische Informationen: Ziele und Aufbau des Fachstudiums, Umfang, Modulübersicht (Regelprüfungstermin, Benotungsvorgaben, LP) sowie die Modulbeschreibungen (u.a. Modulinhalt, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsleistungen).

Fachanhang für das Fach "Sachunterricht" an Grundschulen

Modulbeschreibungen

  • Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Fachanhänge (Allgemeines, Fach "Sachunterricht") - SPSO 2021

Allgemeine Information zu Fachanhängen

gültig ab dem WS 2014/15

Die Fachanhänge sind Auszüge aus der SPSO – nachfolgend nach Studienfächern gegliedert. Sie enthalten studienfachspezifische Informationen: Ziele und Aufbau des Fachstudiums, Umfang, Modulübersicht (Regelprüfungstermin, Benotungsvorgaben, LP) sowie die Modulbeschreibungen (u.a. Modulinhalt, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsleistungen).

Fachanhang für das Fach "Sachunterricht" an Grundschulen

Modulbeschreibungen

  • Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Prüfungen für den Studiengang "Lehramt an Grundschulen" (Modulprüfungen und 1. Staatsexamen)

Prüfungsordnung

Die Regelungen zur Prüfungsorganisation entnehmen Sie bitte der Rahmenprüfungsordnung RPO 2019/20 (inkl. 3. Änderungssatzung-konsolidierte Lesefassung) (RPO-LA 2019/20).

 
Prüfungsämter

 

Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall - Modulprüfungen

Ab sofort ist für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall für Modulprüfungen das folgende für die gesamte Universität gültige Formular zu verwenden:

Wichtige Hinweise zur Krankschreibung für schriftliche Prüfungsleistungen:

Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für die Krankschreibung ist das Formular, vom Arzt ausgefüllt und innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung, im Prüfungsamt nachzureichen.

Wird die Krankschreibung anerkannt, ist die Klausur im Folgesemester zu wiederholen. Für weitere schriftliche Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeit, Bericht usw.) wird eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, entsprechend der ausgestellten Krankschreibung, um höchstens 4 Wochen gewährt.

Zuständige Institute, Prüfungsämter, Praktikumsbüro

Zuständige Institute/Fakultäten für den Studiengang und das Fach "Sachunterricht" Lehramt an Grundschulen

 Fachrichtung "Sachunterricht":

Prüfungsämter für den Studiengang Lehramt an Grundschulen

Infomationen zum Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern, Planung und Koordination, zentrale wissenschaftliche Einrichtung:

Praktikumsbüro für Lehrämter

Das Praktikumsbüro ist zuständig für die Betreuung der Sozial- und Schulpraktika in allen Lehramtsstudiengängen. Wir beraten Sie zu allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen rund um das Praktikum.

Sitz:
Parkstraße 6 (Dachgeschoss)
18057 Rostock
E-Mail: praktikumsbuero.lehramtuni-rostockde  

Diana Jäkel,  Raum 308, Telefon: -2687
Dörthe Lugert, Raum 307, Telefon: -2683

Wissenschaftliches Arbeiten: Regeln, Formatvorlagen, Ehrenerklärung

Wissenschaftliches Arbeiten

An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.

Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.

Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten

Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.

HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.

Word-Vorlagen:

 

Regeln wissenschaftlichen Arbeitens

Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekenn­zeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.

Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.

Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen: 

  1. Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
  2. Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
  3. Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest. 
  4. Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.

Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.