Verlängerte Abgabefristen für schriftliche Prüfungsleistungen

Wie von der Uni vorgesehen, kommen auch wir unseren Studierenden mit einer Verlängerung der Abgabefristen von schriftlichen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Portfolios, etc.) um 31 Tage (inklusive Wochenenden) entgegen. 

Wo dies für die Begutachtenden möglich ist, wird auch zusätzlich der zunächst festgelegte, frühere Termin angeboten, um die Möglichkeit zu bieten, früher zu begutachten und eine Note an das Prüfungsamt rückzumelden - die Entscheidung, ob der frühere Termin weiterhin angeboten wird, liegt jeweils bei den Modulverantwortlichen - falls sich dagegen entschieden wird, wird nur der spätere Abgabetermin aufgelistet nach dem die Begutachtung mit entsprechender Zeit stattfinden wird. 

Die respektiven neuen zwei Abgabetermine finden Sie (in Kürze) für jedes Studienfach und jedes Modul auf der Homepage unter Lehre - jeweiliges Fach - Modulprüfungen (neue Fristen).

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie die Note dringend, z.B. für Anmeldung für das Examen oder als Prüfungsvorleistung benötigen, bitte zum ersten Abgabetermin abgeben. 


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