Lehre im Studienfach Sachunterricht

Mündliche Examensprüfung
Anmeldung zur mündlichen Examensprüfung
Für die Anmeldung der mündlichen Examensprüfungen in den Fächern Sachunterricht und Mathematik (Grundschule) gibt es ab dem Sommersemester 2023 ein neues Prozedere zur Auswahl der Erst- und Zweitprüfer/innen.
Unter den Links finden Sie eigens dafür angelegte Veranstaltungen:
Wenn Sie beabsichtigen, im Sommersemester 2023 Ihre mündliche Examensprüfung im Fach Sachunterricht abzulegen, tragen Sie sich bitte vor der Anmeldung beim LPA (Anmeldezeitraum 04.01.2023 bis 31.01.2023) in die entsprechende Veranstaltung ein. Dort finden Sie jeweils auf der Hauptseite einen Fragebogen, in dem Sie bitte Ihre Erst- und Zweitprüfer/innen priorisieren. In der Anmeldung an das LPA tragen Sie N.N. für die Prüfer/-in ein.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums nehmen wir die Zuteilung der Prüfer/innen vor. Die Erstprüfer/innen werden sich dann mit Ihnen für weitere Absprachen in Verbindung setzen.
Für die Examensprüfungen im Wintersemester 2023/2024 wird im Sommersemester 2023 eine neue Veranstaltung angelegt.
Prüfungsanforderungen für die mündliche Examensprüfung
Sachunterricht für das Lehramt an Grundschulen
Mündliche Prüfung Grundschulfach (30 min)
Schwerpunkte zu etwa gleichen zeitlichen Anteilen sowie Grund- und Überblickswissen
Folgende Kompetenzen werden erwartet:
- Kenntnisse über die Besonderheiten des Faches Sachunterricht und seiner historischen Wurzeln
- Kenntnisse über Inhalt und Anspruch ausgewählter didaktischer Konzeptionen des Sa-chunterrichts
- Theoriegeleitete Kenntnisse über wesentliche didaktische Prinzipien des Sachunterrichts
- Kenntnisse über das Wesen sozialer, politischer bzw. historischer Lernprozesse
- Fähigkeit, für soziale, politische bzw. historische Lerninhalte konkrete Lernziele zu for-mulieren
- Kenntnisse über das Wesen naturwissenschaftlicher Lernprozesse und naturwissen-schaftlicher Arbeitsweisen
- Fähigkeit, für naturwissenschaftliche Lerninhalte konkrete Lernziele zu formulieren
- Fähigkeit, sich über ein fachspezifisches bzw. didaktisches Thema des Sachunterrichts argumentativ auseinanderzusetzen
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, die beim LPA hinterlegt sind.