Lehre im Studienfach Mathematik
Hinweise zur mündlichen Examensprüfung in der Mathematik
Mathematik - Literaturliste mündliches Staatsexamen
Anmeldung zur mündlichen Examensprüfung
Anmeldung zur mündlichen Examensprüfung Grundschulfach Mathematik für das Wintersemester 2026/2027
Liebe Studierende,
wie auf der „How to Stex“ Veranstaltung angekündigt, laufen die Anmeldungen zur mündlichen Examensprüfung in der Grundschulmathematik zentralisiert via Stud.IP.
Die Änderung betrifft die Grundschulmathematik sowie die Sonderpädagog*innen mit dem Nebenfach Grundschulmathe/ Grundschuldeutsch (weitere Fächer sind hiervon nicht betroffen).
Bisher haben Sie Ihre*n Wunschprüfer*in im Zeitraum vom 01.04. – 31.07. angeschrieben oder persönlich angesprochen und erfragt, ob die Person Sie prüfen kann. Im Falle einer negativen Antwort haben Sie die nächste Person angeschrieben. Ihr*e Prüfer*in hat dann auf der Prüfer*innenliste unterschrieben oder Sie haben die positive Mail der Person für die Anmeldung beim LPA genutzt.
Um unseren Arbeitsaufwand zu verringern und die Prüfungslasten ausgewogener auf alle Kolleg*innen zu verteilen, läuft die Verteilung zentral über uns.
Sie können sich ab jetzt selbst in die Stud.IP Veranstaltung „Kolloquium: Anmeldungen mündliche Examensprüfung Mathematik – Wintersemester 2026/2027“ eintragen. Sie ist dem Sommersemester 2026 zugeordnet. Tragen Sie sich bitte nur ein, wenn Sie sich für das Wintersemester 2026/ 2027 zur Prüfung anmelden möchten. Die Anmeldung für das Sommersemester 2027 findet dann analog ein Semester später statt.
https://studip.uni-rostock.de/seminar_main.php?auswahl=dbfb62ba1c355749429facf264513428
In der Lehrveranstaltung schalten wir ab dem 01.04.2026 um 00:00 eine Evasysumfrage frei.
Hier geben Sie, damit wir Sie zuordnen können, zunächst einige persönliche Daten an. Über zwei weitere Fragen priorisieren Sie dann alle möglichen Mathematik Prüfer*innen auf einer siebenstufigen Skala von „Höchste Priorität“ bis „Niedrigste Priorität“. Hier dürfen Sie gleiche Prioritäten mehrfach vergeben. Es ist beispielsweise möglich, drei Personen die höchste Priorität zuzuordnen. Es ist nötig, für alle Personen eine Priorisierung vorzunehmen.
Diese Angaben sind für die Priorisierung der Erstprüfer*in anzugeben. Die/ Den Zweitprüfer*in teilen wir Ihnen zu. Dafür hält sich die Person mit der Formulierung von Fragen in der Prüfung zurück.
Bei der Verteilung ordnen wir Studierenden, die besonders früh an der Umfrage teilgenommen haben, besonders hohe Prioritäten zu.
Für die Teilnahme an der Umfrage zwecks Abstimmung haben Sie bis zum 31.07.2026 Zeit.
Auf Ihrer Prüfer*innenliste an das LPA zwecks Anmeldung vermerken Sie für die Mathematik dann N.N..
Nach Ablauf der Anmeldefrist gleichen wir die Teilnehmer*innen der Umfrage mit den tatsächlichen Anmeldungen ab. Dazu leitet uns das LPA die Anmeldeliste weiter.
Für alle offiziell zur Prüfung angemeldeten Studierenden teilen wir zwei Prüfende zu: Eine*n Erstprüfer*in und eine*n Zweitprüfer*in. Hierbei versuchen wir möglichst hohe Prioritäten zu vergeben und berücksichtigen bei ungleich verteilten Priorisierungen den Zeitpunkt der Eingabe Ihrer Daten (die ersten X Personen, die Prüfer*in Y mit höchster Priorität gewählt haben, werden ihm/ihr zugeordnet). Das Ergebnis der Zuteilungen veröffentlichen wir dann unter Ihrem Kürzel oder mit der Matrikelnummer in der Stud.IP Veranstaltung spätestens am 15.07.2026.
Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer mehrfach an der Umfrage teilnehmen, berücksichtigen wir die aktuellste Priorisierung.
Sollten Sie Rückfragen zum Verfahren haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team aus der Mathematik
Prüfungsanforderungen für die mündliche Examensprüfung
Prüfungsanforderungen Mathematik für das Lehramt an Grundschulen (30 min) bzw. Lehramt Sonderpädagogik (20 min)
Mündliche Prüfung
- Schwerpunkte zu etwa gleichen zeitlichen Anteilen sowie Grund- und Überblickswissen
- Die zu Prüfenden wählen in Abstimmung mit den Prüfenden zwei inhaltsbezogene Kompetenzbe-
reiche des Grundschulfaches Mathematik aus. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, dass ent-
weder der Inhaltsbereich „Zahlen und Operationen“ oder der Inhaltsbereich „Raum und Form“
gewählt wird. Als zweiter Kompetenzbereich kann entweder „Größen und Messen“ oder „Muster
und Strukturen“ oder „Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit“ gewählt werden. - Für beide inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche kann ein fachdidaktisches Schwerpunktthema
gewählt werden. Gegenstand der Prüfung sind die jeweils gewählten Schwerpunktthemen als
auch fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen der gewählten inhaltsbezogenen
Kompetenzbereiche. - Als Schwerpunktthema darf kein Thema gewählt werden, welches von dem zu Prüfenden be-
reits in der Wissenschaftlichen Abschlussarbeit bearbeitet wurde.
Folgende Kompetenzen werden erwartet:
Die Studierenden
- verfügen über fachwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten in grundlegenden mathema-
tischen Disziplinen: Mengenlehre, Logik, Folgen und Reihen, Arithmetik, elementare Zahlen-
theorie und Geometrie - verfügen über grundlegende Kenntnisse über die Geschichte des Faches
- kennen und erklären Ziele und Funktion des Mathematikunterrichts in der (inklusiven) Grund-
schule - kennen und erklären historische und aktuelle didaktisch-methodische Prinzipien, Konzepte
und Gestaltungsmerkmale des Mathematikunterrichts in der Grundschule - stellen Inhalte und Ziele einzelner Inhaltsbereiche des Mathematikunterrichts in der Grund-
schule dar und analysieren diese didaktisch und methodisch - kennen und erklären Möglichkeiten der Förderung allgemeiner mathematischer Kompetenzen
und reflektieren den Beitrag des Mathematikunterrichts an der allgemeinen geistigen Entwick-
lung der Schülerinnen und Schüler - kennen verschiedene Dimensionen von Heterogenität und leiten Konsequenzen für die Gestal-
tung des Mathematikunterrichts in der Grundschule ab - kennen diagnostische Verfahren und Förderkonzepte und erläutern Einsatzmöglichkeiten für
den Mathematikunterricht.
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, die beim LPA hinterlegt sind.

