Lehre im Studienfach Kunst und Gestaltung
Informationen zur fachpraktischen Prüfung
Im Studienfach Kunst und Gestaltung ist für die 1. Staatsprüfung neben der wissenschaftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen Prüfung eine fachpraktische Prüfung zu absolvieren.
Die fachpraktische Prüfung kann frühestens nach dem 6. Semester, muss aber VOR der mündlichen Prüfung absolviert werden. Hierfür ist eine Anmeldung beim Lehrerprüfungsamt (LPA) erforderlich (siehe Formular auf der Homepage des LPA). Auf dem Anmeldeformular erfolgt u.a. die Angabe von Erst- und Zweitprüfenden (mit deren Unterschriften). Die fachpraktische Prüfung wird zwei Mal im Jahr angeboten (Februar/März und Juli/August/September). Die konkreten Termine werden auf der Homepage der Grundschulpädagogik bekannt gegeben bzw. können bei Dr. Cornelia Tröster erfragt werden.
Für Nachfragen zur Organisation/ Durchführung der fachpraktischen Prüfung kontaktieren Sie bitte Dr. Cornelia Tröster.
Die nächste fachpraktische Examensprüfung im Studienfach Kunst und Gestaltung wird am 17. - 21. Juli 2023 stattfinden.
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, die beim LPA hinterlegt sind.