Lehre im Studienfach Kunst und Gestaltung

Prüfungsberechtigte

Prüfungsberechtigt sind alle Mitarbeitenden des Studienfaches Kunst und Gestaltung.

Prüfungsanforderungen Kunst und Gestaltung für das Lehramt an Grundschulen Mündliche Prüfung

Mündliche Prüfung Grundschulfach und Fachdidaktik (30 min)

Schwerpunkte zu etwa gleichen zeitlichen Anteilen sowie Grund- und Überblickswissen


Folgende Kompetenzen werden erwartet:

  • Grundkenntnisse von Gegenständen und Methoden der Didaktik der studierten Unter-richtsfächer oder der sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich Kenntnissen über die Geschichte dieser Fächer und ihrer didaktischen Rechtfertigung
  • Vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Gebiet der Didaktik der studierten Unterrichtsfächer oder der sonderpädagogischen Fachrichtungen
  • Fähigkeit, Gegenstände und Probleme dieser Gebiete an geeigneten Beispielen unter ver-schiedenen Aspekten darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen und auf den Unter-richt in den einschlägigen Stufen des angestrebten Lehramtes zu beziehen
  • Sichere Beherrschung der Grundlagen des grafischen und des farbigen Gestaltens, der Experimentellen Fotografie, Film, Video und des plastischen Gestaltens sowie grundlegender Drucktechniken
  • Fähigkeit zur tiefgründigen Reflexion der unter 1. genannten künstlerisch-praktischen Grundlagen
  • Stabile Kenntnisse kunsthistorischer Hauptperioden sowie künstlerischer Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts, Kenntnis wesentlicher Werke der bildenden Kunst und der Architektur
  • Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung des bildnerischen Gestaltens beim Kind in den Übergängen und in der Grundschule
  • Fundierte Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Kunstunterricht in der Grund-schule
  • Sicherer Umgang mit Fachbegriffen

 

Hinweis

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, die beim LPA hinterlegt sind.