Prüfungsämter und Zentraler Prüfungsausschuss an der Universität Rostock

Für die Organisation von Prüfungen im Studiengang Lehramt für Grundschulen sind folgende Prüfungsämter zuständig:

  • Zentraler Prüfungsausschuss für Lehrämter: Der Zentrale Prüfungsausschuss ist für alle in seine fachliche Zuständigkeit fallenden und das Prüfungsverfahren betreffenden Aufgaben und Entscheidungen des Prüfungswesens in den Lehramtsstudiengängen zuständig, sofern diese nicht durch diese Ordnung dem zentralen Prüfungs- und Studienamt zugewiesen sind. Dazu gehören Beschlüsse grundlegender Regeln zur Prüfungsorganisation und zur fakultätsübergreifenden Prüfungsverwaltung sowie Entscheidung zu Regelungen zum Nachteilsausgleich.