Was ist ein Plagiat und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

 

Da Plagiate immer wieder einmal in Prüfungsleistungen oder Prüfungsvorleistungen vorkommen und dabei oftmals „aus Versehen“ bzw. unwissentlich begangen werden, finden Sie hier noch einmal die wichtigsten Informationen rund um dieses Thema.

 

Was ist ein Plagiat?

„Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.“ (https://www.phf.uni-rostock.de/studium/beratung-und-hilfe/regeln-wissenschaftlichen-arbeitens/)

Nicht nur eine ungekennzeichnete unveränderte Übernahme von Satzteilen, Sätzen oder Textabschnitten stellt demnach ein Plagiat dar - auch ein Umformulieren der entnommenen Textstellen ist ohne die Angabe der Quelle unzulässig. Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn die Quellenangabe nicht direkt der betreffenden Textpassage zugeordnet ist und demnach nicht eindeutig nachvollziehbar ist, welche Informationen aus welchen Quellen stammen.

Schließlich muss nun noch das Literaturverzeichnis korrekt angelegt sein. Alle Quellen, die im Text benannt werden, müssen hier mit allen relevanten Informationen angegeben werden.

 

Welche Arten von Plagiaten gibt es?

Ein Plagiat liegt also vor, wenn Texte oder pharaphrasierte Texte in die eigene Arbeit übernommen werden, ohne die Quelle kenntlich zu machen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten, ein Plagiat zu begehen. So ist die Übernahme der kompletten Struktur einer anderen Arbeit ebenfalls ein Plagiat, oder auch das Verwenden der bereits geschriebenen Hausarbeit für die Examensarbeit. Auch eine gekaufte Arbeit kann nicht als eigene Arbeit ausgegeben werden.

Eine Übersicht finden Sie z.B. hier:

https://www.scribbr.de/plagiat/arten/

 

Was passiert im Plagiatsfall?

Liegt im Rahmen einer Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung ein Plagiatsverdacht vor, wird dieser von den zuständigen Dozierenden an den Zentralen Prüfungsausschuss gemeldet und dort geprüft. Im Falle eines Plagiats wird die Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet. Möglicherweise werden auch frühere Arbeiten nochmals überprüft. In schweren Fällen können betroffene Studierende von weiteren Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden, sodass dann kein Prüfungsanspruch im jeweiligen Studiengang mehr besteht.

 

Wie kann ich Plagiate vermeiden?

Informieren Sie sich über die Praktiken guten wissenschaftlichen Arbeitens. Dort wird erklärt, wie man mit Literatur umgeht, Quellen richtig zitiert und grundsätzlich Plagiate vermeidet. Wenn Sie sich unsicher sind, stehen Ihnen auch die Dozierenden gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!